Rechtsprechung
FG Nürnberg, 09.11.2010 - 6 K 987/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Prüfung der fristgerechten Einlegung des Einspruchs durch das Finanzgericht als materiell-rechtliche Vorfrage - Keine Anwendung der §§ 130, 131 AO auf die Festsetzung von Kindergeld
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ohne Darlegung der Widereinsetzungsgründe kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist nicht in Betracht; Anforderungen an die Darlegung der Widereinsetzungsgründe i.R.d. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 32 Abs. 4 S. 3 EStG
Kindergeld; Verfristung eines Einspruchs; fehlende Voraussetzung für eine Sachprüfung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld; Verfristung eines Einspruchs; fehlende Voraussetzung für eine Sachprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 09.11.2010 - 6 K 987/10
- BFH, 27.04.2011 - III B 207/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80
Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach …
Auszug aus FG Nürnberg, 09.11.2010 - 6 K 987/10
Wie der BFH bereits mit Urteil vom 24.07.1984 VII R 122/80 (BFHE 141, 470, 472, BStBl. II 1984, 791) entschieden hat, stellt die Frage nach der fristgerechten Einlegung des Einspruchs eine bei der Sachentscheidung zu beachtende materiell-rechtliche Vorfrage dar. - BFH, 30.03.1992 - V B 33/92
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss über die Aussetzung der …
Auszug aus FG Nürnberg, 09.11.2010 - 6 K 987/10
Stellt sich im finanzgerichtlichen Verfahren die Unanfechtbarkeit des den Gegenstand des Verfahrens bildenden Bescheids heraus, so ist die Klage ohne weitere Sachprüfung als unbegründet abzuweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.1992 VII S 15/92, BFH/NV 1993, 173). - BFH, 01.04.1992 - VII S 15/92
Zulassung einer Revision bei einem Rechtsfehler des Finanzamtes im Rahmen einer …
Auszug aus FG Nürnberg, 09.11.2010 - 6 K 987/10
Stellt sich im finanzgerichtlichen Verfahren die Unanfechtbarkeit des den Gegenstand des Verfahrens bildenden Bescheids heraus, so ist die Klage ohne weitere Sachprüfung als unbegründet abzuweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.1992 VII S 15/92, BFH/NV 1993, 173).
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2016 - 4 V 770/15
Zustellungsurkunde: Inhalt, Gegenbeweis - Einspruchsfrist: Verständlichkeit der …
Keine Bedenken haben offensichtlich auch der 5. Senat des Finanzgerichts München (Gerichtsbescheid vom 5. Juni 2014 - 5 K 1791/13 -, juris), der 6. Senat des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 28. April 2014 - 6 K 1015/13 Kg, EFG 2015, 2), das Finanzgericht Nürnberg (Urteil vom 9. November 2010 - 6 K 987/10, juris) und das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 20. September 2010 - 10 K 776/10, EFG 2011, 198).